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   BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93   

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BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93 (https://dejure.org/1994,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.1994 - 4 B 152.93 (https://dejure.org/1994,1939)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 1994 - 4 B 152.93 (https://dejure.org/1994,1939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen der Rügen mangelnder Sachaufklärung und Beweiswürdigung - Bindung des Verwaltungsgericht bei einer Klage gegen eine Baugenehmigung trotz anderslautenden Prozessantrages des betreffenden Klägers an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, um so weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (vgl. grundlegend Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 ).

    Er läßt vielmehr die inhaltlichen Anforderungen des objektivrechtlichen Gebots der Rücksichtnahme unverändert und besagt lediglich, daß diesem Gebot ausnahmsweise auch eine drittschützende Wirkung zukommen kann, und zwar dann, wenn in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines abgrenzbaren Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. grundlegend Urteil vom 25. Februar 1977, a.a.O., S. 128 f.).

  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Ebenso wie es für sich allein keinen Verfahrensmangel darstellt, wenn sich eine verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz zur Feststellung des Sachverhalts auf im Verwaltungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten stützt (vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120), können - etwa im Wege des Urkundsbeweises - grundsätzlich auch entscheidungserhebliche Fragen betreffende Gutachten, welche für ein anderes (Gerichts-)Verfahren erstellt worden sind, zu Beweiszwecken herangezogen und im Rahmen der "freien" Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verwertet werden (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).

    Unterbleibt in diesem Zusammenhang die Einholung weiterer Gutachten, so liegt darin nur dann ein Aufklärungsmangel, wenn sich dem Gericht eine weitere Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. Urteil vom 8. Juni 1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Im Rahmen der hiernach gebotenen (Zumutbarkeits-)Abwägung können allerdings die Interessen der Beteiligten ein unterschiedliches Gewicht haben, je nachdem, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig ist oder umgekehrt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 ; Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 50.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 107).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Eine solche Abwehr-Position erlangt der Nachbar nicht allein dadurch, daß die auf seinem Grundstück verwirklichte Nutzung zulässig, das auf dem Nachbargrundstück genehmigte Vorhaben dagegen wegen Beeinträchtigung öffentlicher Belange, die nicht dem Schutz privater Dritter zu dienen bestimmt sind, nach § 35 Abs. 2 BauGB unzulässig ist (vgl. Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5.93 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 27.02.1992 - 4 C 50.89

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines islamischen Betsaals in allgemeinem

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Im Rahmen der hiernach gebotenen (Zumutbarkeits-)Abwägung können allerdings die Interessen der Beteiligten ein unterschiedliches Gewicht haben, je nachdem, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig ist oder umgekehrt (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 ; Urteil vom 27. Februar 1992 - BVerwG 4 C 50.89 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 107).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme, das als Bestandteil des einfachen Rechts (hier: § 34 oder § 35 BauGB) nachbarliche Nutzungskonflikte lösen helfen soll, verändert - soweit es um Immissionen oder immissionsähnliche Einwirkungen geht - seinen wesentlichen Inhalt nicht danach, ob die jeweiligen Nutzungen beide im Außenbereich oder beide im Innenbereich liegen oder aber - an der Grenze von Außen- und Innenbereich - in einem Fall dem einen und im anderen Fall dem anderen Bereich zuzuordnen sind (vgl. etwa Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Ebenso wie es für sich allein keinen Verfahrensmangel darstellt, wenn sich eine verwaltungsgerichtliche Tatsacheninstanz zur Feststellung des Sachverhalts auf im Verwaltungsverfahren eingeholte Sachverständigengutachten stützt (vgl. z.B. Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120), können - etwa im Wege des Urkundsbeweises - grundsätzlich auch entscheidungserhebliche Fragen betreffende Gutachten, welche für ein anderes (Gerichts-)Verfahren erstellt worden sind, zu Beweiszwecken herangezogen und im Rahmen der "freien" Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) verwertet werden (vgl. Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 06.10.1987 - 9 C 12.87

    Sachverständigengutachten - Gutachterliche Stellungnahmen - Ermessen des

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Eine Verpflichtung zur Einholung eines weiteren Gutachtens besteht hingegen nicht schon deshalb, weil ein Beteiligter die bisher vorliegenden Erkenntnisquellen für unzutreffend hält (vgl. Urteil vom 6. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 12.87 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 31).
  • BVerwG, 27.05.1988 - 9 CB 19.88

    Mündliche Verhandlung - Bezugnahme - Schriftliche Absetzung - Rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Zum anderen kann eine im Sinne des § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO ausreichende Urteilsbegründung auch ganz oder teilweise darin bestehen, daß in den schriftlichen Urteilsgründen auf tatsächliche Feststellungen und/oder rechtliche Erwägungen in einer - hinreichend klar bezeichneten und den jeweiligen Verfahrensbeteiligten bekannten - anderen Entscheidung Bezug genommen wird; der Funktion der schriftlichen Entscheidungsgründe läuft das nicht zuwider (vgl. Beschluß vom 27. Mai 1988 - BVerwG 9 CB 19.88 - Buchholz 402.25 § 32 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 02.06.1981 - 6 C 15.81
    Auszug aus BVerwG, 14.02.1994 - 4 B 152.93
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine durch einen Rechtsanwalt vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. Beschluß vom 2. Juni 1981 - BVerwG 6 C 15.81 - DÖV 1981, 839).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Dementsprechend stellt das baurechtliche Rücksichtnahmegebot nicht "personenbezogen" auf die Eigentumsverhältnisse oder die Nutzungsberechtigten zu einem bestimmten Zeitpunkt ab (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. Juli 1987 BVerwG 4 B 151.87 Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 121 und vom 14. Februar 1994 BVerwG 4 B 152.93 Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 121).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 2 A 2732/10

    Zulässigkeit der Errichtung und Nutzung eines Edelstahlaußenkamins; Bestimmung

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1994 - 4 B 152.93 -, BRS 56 Nr. 165 = juris Rn. 21, und vom 5. März 1984 - 4 B 20.84 -, BRS 42 Nr. 75 = juris Rn. 3; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Februar 2009 - 7 B 1647/08 -, BRS 74 Nr. 184 = juris Rn. 55; Urteil vom 15. März 2007 - 10 A 998/06 -, BRS 71 Nr. 70 = juris Rn. 82.
  • VG Freiburg, 21.07.2016 - 6 K 2024/16

    Vorläufiger Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung zur Errichtung einer

    Es kommt darauf an, dass sich aus den individualisierenden Tatbestandsmerkmalen der Norm ein Personenkreis entnehmen lässt, der sich von der Allgemeinheit unterscheidet (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1994 - 4 B 152.93 -, Rn. 22, juris; Urt. v. 05.12.2013 - 4 C 5/12 -, Rn. 21, juris).

    Je verständlicher und unabweisbarer die mit dem Vorhaben verfolgten Interessen sind, umso weniger braucht derjenige, der das Vorhaben verwirklichen will, Rücksicht zu nehmen (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1994, a.a.O., Rn. 18/19).

    Selbst wenn man im Rahmen einer Interessenabwägung schließlich berücksichtigt, dass das Vorhaben nur aufgrund einer Befreiung zugelassen worden ist (zum unterschiedlichen Gewicht der beteiligten Interessen in Abhängigkeit davon, ob es um ein Vorhaben geht, das grundsätzlich zulässig und nur ausnahmsweise unzulässig ist oder umgekehrt: BVerwG, Beschl. v. 14.02.1994, a.a.O., Rn. 18/19), ist für eine Rücksichtslosigkeit nichts erkennbar.

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